Den hochwertigen Charakter unserer Möbel unterstreichen wir mit einem speziellen Leistungsversprechen. Auf alle bei uns neu erworbenen Möbel, die das Garantiesiegel tragen, gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 5 Jahre Garantie:
» Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Möbel an Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, geltend zu machen.
» Die Fertigung der mit 5 Jahren Garantie versehenen Möbel unterliegt einem intensiven Überwachungs- und Kontrollprozess. Nur so ist es möglich, dass die hergestellten Möbel mängelfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind.
» Sollte der Fall eines Garantieanspruches eintreten, so werden wir entweder den Mangel durch Reparatur beseitigen oder Ihnen das beanstandete Produkt durch ein neues ersetzen.
» Der Garantiefall ist direkt an uns, Ihren Garantiepartner, zu melden und die Garantie entsprechend einzufordern.
» Ist es nicht möglich, das beanstandete Produkt wieder instand zu setzen, und liefern wir Ihnen im Austausch eine neue Ware, so behalten wir uns die Herausgabe des mit Mängeln behafteten Produktes vor.
» Ist es uns nicht möglich, die beanstandete Ware instand zu setzen oder gegen Neuware zu ersetzen, so werden wir einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellen. Hierbei sind produktbedingte Farb- und Oberflächendifferenzen nicht immer auszuschließen, daher kann hieraus kein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens abgeleitet werden.
» Ein Garantieanspruch besteht nicht bei Abnutzung durch die sachgerechte Nutzung der Ware.
» Die Garantie deckt weder den finanziellen Ausgleich eines Schadens, Ersatzansprüche noch jegliche weiterreichende Ansprüche ab.
» Rechtliche Regelungen wie das Gewährleistungsrecht oder das Produkthaftungsgesetz werden durch diese Garantie nicht berührt und bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
» Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Dies kann in Form des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes erfolgen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Fälle:
» Der Käufer hat die in der Gebrauchs- und Pflegeanweisung aufgeführten Pflege- und Nutzungsvorschriften nicht beachtet.
» Es handelt sich um produkttypische Abnutzungserscheinungen.
» Bei nicht produktgerechter Nutzung bzw. Handhabung.
» Bei nicht ausschließlich privater Nutzung.
» Die Ware wurde durch den Käufer verändert oder nicht sachgemäß behandelt.
**Für die Marke Mondo.